Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Hierbei können die Kosten mit dem Auto, dem ÖV, oder dem Velo entstanden sein. Beim Verrechnen von Fahrtkosten gibt es einige Einzelheiten zu berücksichtigen. Die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer anrechenbar und müssen festgelegte Kriterien erfüllen. Ausserdem gilt ein Höchstbetrag der abziehbaren Ausgaben von CHF 3'000.